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Allgemeine Geschäftsbedingungen – EULEN-IT GmbH

1. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen

 

Diese allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle zwischen der EULEN-IT GmbH und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge sowie alle sonstigen Absprachen, die im Rahmen der Geschäftsverbindung getroffen werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens der EULEN-IT GmbH nicht ausdrücklich widersprochen wird. Für den Fall, dass der Auftraggeber die nachfolgenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vorher schriftlich der EULEN-IT GmbH anzuzeigen.

 

Sind dem Auftraggeber diese AGB nicht mit einem Angebot zugegangen oder wurden sie ihm nicht bei einer anderen Gelegenheit übergeben, so finden sie gleichwohl Anwendung, wenn er die AGB aus einer früheren Geschäftsvereinbarung kannte oder kennen musste.

 

2. Zahlungsbedingungen und Preise

 

Alle Rechnungen der EULEN-IT GmbH sind innerhalb von sieben Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig. Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Zahlung bei der EULEN-IT GmbH. Im Verzugsfalle ist die EULEN-IT GmbH berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist die EULEN-IT GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu berechnen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die EULEN-IT GmbH ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.

 

Die Zahlung kann durch Lastschrifteinzug erfolgen. Der Auftraggeber ermächtigt die EULEN-IT GmbH ausdrücklich, Rechnungs-Gesamtpreise sowie weitere Rechnungsbeträge, nach Fälligkeit per SEPA-Lastschriftmandat einzuziehen. Dies bestätigt der Auftraggeber durch Abgabe der unterschriebenen Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats.

 

Der Auftraggeber kann gegen Zahlungsansprüche der EULEN-IT GmbH nur aufrechnen, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der EULEN-IT GmbH nicht bestritten sind. Die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten wegen Gegenansprüchen aus anderen Verträgen ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn es sich bei den Gegenansprüchen um solche aus der gesetzlichen Mängelhaftung handelt.

 

Die Rechnungstellung erfolgt wahlweise digital und per E-Mail oder ein sicheres Kundenportal. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Ausstellung einer Rechnung in Papierform. Sollte die EULEN-IT GmbH eine Rechnung in Papierform erstellen, wird dem Auftraggeber eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von fünf Euro berechnet.

 

Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung bzw. im Vertrag von der EULEN-IT GmbH  genannten Preise. Der Preis für die Installation von Geräten wird gesondert berechnet. Ist nichts anderes vereinbart, so sind die zum vorgesehenen Montagezeitpunkt von der EULEN-IT GmbH allgemein festgesetzten Listenpreise und Verrechnungssätze maßgebend. Bei speicherprogrammierten Anlagen ist der Auftraggeber verpflichtet, rechtzeitig vor Auslieferung der Anlage der EULEN-IT GmbH die Anwenderdaten verbindlich, schriftlich mitzuteilen. Wenn der Auftraggeber nachträglich diese Daten sowie den Leistungsumfang ändert, werden solche Änderungen dem Auftraggeber mit den dafür gültigen Listenpreisen gesondert in Rechnung gestellt. Ebenso wird der Preis für die Lieferung und Montage des Leitungsnetzes berechnet; maßgebend sind die von uns zum vorgesehenen Montagezeitpunkt allgemein festgesetzten Listenpreise für Aufmaß-Abrechnungen.

 

Preisänderungen der im Vertrag angegebenen Preise sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mindestens vier Monate liegen und sich nach Vertragsabschluss die Listenpreise hinsichtlich der zu liefernden Anlagen geändert haben. In diesem Fall kann die EULEN-IT GmbH den Preis entsprechend der Änderung anpassen. Dies gilt auch für den Fall, dass sich die Lieferung der Anlage verzögert, weil der Auftraggeber den ihm aus dem Vertrag obliegenden Verpflichtungen schuldhaft nicht nachkommt.

 

Fracht, Verpackung, Versicherung und Wegekosten werden gesondert berechnet.

Alle von uns genannten Preise verstehen sich immer zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe zum Zeitpunkt der Leistungserbringung.

 

3. Lieferung und Versand

 

Alle Angebote sind freibleibend. Lieferung erfolgt nur, solange der Vorrat reicht. Alle von der EULEN-IT GmbH genannten Liefertermine sind unverbindliche Liefertermine, es sei denn, dass ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich bindend vereinbart wird. Verlangt der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige Umstände ein, die der EULEN-IT GmbH eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen, obwohl die EULEN-IT GmbH diese Umstände nicht zu vertreten hat, so verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum. Wird die EULEN-IT GmbH an der rechtzeitigen Vertragserfüllung, z. B. durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei ihr oder bei ihrem Lieferanten gehindert, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der Maßgabe, dass der Auftraggeber nach Ablauf von einem Monat eine Nachfrist von sechs Wochen setzen kann. Ist die Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung oder auf sonstige nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen von der EULEN-IT GmbH nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert. Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er die EULEN-IT GmbH nach Ablauf der verlängerten Frist eine angemessene Nachfrist setzt. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn die EULEN-IT GmbH nicht innerhalb der Nachfrist erfüllt. Wird der EULEN-IT GmbH die Vertragserfüllung aus den vorgenannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so wird sie von ihrer Lieferpflicht frei. Die Kosten für den Versand und die Transportversicherung sind grundsätzlich vom Auftraggeber zu tragen, wobei die Wahl des Versandweges und der Versandart im freien Ermessen der EULEN-IT GmbH liegt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware beim Eintreffen sofort zu untersuchen und erkennbare Transportschäden sowie jegliche Beschädigung der Verpackung unverzüglich schriftlich der EULEN-IT GmbH zu melden. Gleiches gilt für verdeckte Schäden. Geht die EULEN-IT GmbH aufgrund des Unterlassens dieser Verpflichtung ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung oder dem Sublieferanten verlustig, so haftet der Auftraggeber für sämtliche Kosten, die aus dieser Obliegenheitsverletzung resultieren. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Ware das Werk oder das Lager der EULEN-IT GmbH verlässt.

 

Teillieferungen sind zulässig, soweit diese dem Auftraggeber zumutbar sind.

 

Der Auftraggeber darf die Annahme von Lieferungen wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern.

 

Der Auftraggeber stellt für die Lieferung und Installation jeglicher physischen Gegenstände (z. B. Computer oder Netzwerkkomponenten, wie z. B. Router oder Switche) geeignete Aufstellungsräume mit Netzanschluss und die den Vorschriften entsprechenden Aufenthaltsräume für das Servicepersonal der EULEN-IT GmbH zur Verfügung.

 

4. Annahmeverweigerung und Absage von Projekten und Terminen

 

Befindet sich der Auftraggeber mit der Abnahme der von ihm bestellten Leistungen in Verzug und setzt die EULEN-IT GmbH ihm schriftlich eine angemessene Frist zur Abnahme unserer Leistungen, so kann die EULEN-IT GmbH nach Ablauf dieser Frist nach ihrer Wahl anstatt Vertragserfüllung vom Vertrag zurücktreten und eine Schadenspauschale verlangen, die sich auf 20 % des Auftragswertes beläuft. Beiden Parteien bleibt das Recht vorbehalten, nachzuweisen, dass ein wesentlich höherer oder wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Diese Regelungen über die pauschale Berechnung des Schadens gelten auch, wenn im Falle der Insolvenz des Auftraggebers der Insolvenzverwalter von seinem Recht Gebrauch macht, den Vertrag nicht zu erfüllen.

 

Bei kurzfristigen Absagen von Projekten und Terminen seitens des Auftraggebers behalten wir uns vor folgende Stornogebühr zu berechnen:
Im Falle der Absage innerhalb von 8 Kalendertagen vor dem ersten Termin eines bereits verbindlich geplanten Projektes:

 

  • 50 % des angesetzten Projektumfangs

 

Im Fall der Absage von geplanten Einzelterminen innerhalb eines Kalendertages vor dem verbindlich geplanten Termin:

 

  • 250,00 € je eingesetztem ausführenden Mitarbeiter der EULEN-IT GmbH


Dies gilt bei Absagen einen Tag vor Terminbeginn, wie auch bei Absagen am gleichen Tag. Davon nicht betroffen sind Absagen aufgrund höherer Gewalt. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis offen, dass der EULEN-IT GmbH gar kein oder ein wesentlich geringerer Schaden durch eine Absage entstanden ist.

 

5. Höhere Gewalt

 

Wird die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen der EULEN-IT GmbH durch ein nicht von der EULEN-IT GmbH zu vertretendes Ereignis wie beispielsweise höherer Gewalt, Krieg, Aufruhr, Feuer, Überschwemmungen, Explosionen, Erdbeben, Arbeitskampf oder Streik, Maßnahmen von Behörden oder der Regierungen, Unterbrechung der Stromversorgung oder Datenfernübertragung oder Störungen des Datenübertragungsnetzes und dessen Einrichtungen wesentlich erschwert oder unmöglich gemacht, so ist die EULEN-IT GmbH berechtigt, die Erfüllung der Verpflichtung um die Dauer der Behinderung sowie eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Im Falle der Unmöglichkeit der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen aufgrund oben genannter Ereignisse wird die EULEN IT GmbH von der Verpflichtung zur Erfüllung frei.

 

Im Falle einer höheren Gewalt ist die EULEN-IT GmbH nicht verpflichtet, Angestellte zu Zeiten oder an Orten arbeiten zu lassen, an denen ihre Sicherheit oder Gesundheit gefährdet sein könnte und wird in keinem Fall von ihren Angestellten verlangen, dass sie an dem Ort der Gefahr erscheinen.

 

6. Eigentumsvorbehalt

 

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen der EULEN-IT GmbH aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber in Haupt- und Nebensache Eigentum der EULEN-IT GmbH. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die unter dem Eigentumsvorbehalt der EULEN-IT GmbH stehenden Sachen ordnungsgemäß zu versichern (d. h. Diebstahl-, Feuer-, Wasser- und Schwachstromversicherung) und der EULEN-IT GmbH auf Anforderung eine solche Versicherung nachzuweisen. Im Schadensfall gilt der Versicherungsanspruch des Auftraggebers als an die EULEN-IT GmbH abgetreten. Der Auftraggeber ist zur Verfügung über die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen nicht befugt. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen hat der Auftraggeber die EULEN-IT GmbH unverzüglich schriftlich zu unterrichten und hat Dritte auf den Eigentumsvorbehalt der EULEN-IT GmbH unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen. Für den Fall, dass der Auftraggeber dennoch die Liefergegenstände veräußert und die EULEN-IT GmbH dieses genehmigen sollte, tritt der Auftraggeber der EULEN-IT GmbH bereits mit Vertragsabschluss alle Ansprüche gegen seine Abnehmer ab.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, der EULEN-IT GmbH alle zur Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen Informationen herauszugeben und die erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände pfleglich und mit der gebotenen Sorgfalt zu behandeln.

 

7. Haftungsbeschränkung

 

Die EULEN-IT GmbH haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die EULEN-IT GmbH nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind. In diesen Fällen wird die Haftung der EULEN-IT GmbH auf vorhersehbare Vermögensschäden und eine eine Höchstsumme von EUR 10.000 pro Schadensfall begrenzt. Eine Haftung für das Fehlen garantierter Eigenschaften, wegen Arglist, für Personenschäden, Rechtsmängel, nach dem Produkthaftungsgesetz und dem Bundesdatenschutzgesetz bleibt unberührt. Im Falle einer Inanspruchnahme der EULEN-IT GmbH aus Gewährleistung oder Haftung ist ein Mitverschulden des Auftraggebers angemessen zu berücksichtigen, insbesondere bei unzureichenden Fehlermeldungen oder unzureichender Datensicherung. Unzureichende Datensicherung liegt insbesondere dann vor, wenn der Auftraggeber es versäumt hat, durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von außen, insbesondere gegen Computerviren und sonstige Phänomene, die einzelne Daten oder einen gesamten Datenbestand gefährden können, Vorkehrungen zu treffen. Beim Verlust von Daten ist die Haftung der EULEN-IT GmbH auf den Wiederherstellungsaufwand seit dem letzten Backup des Auftraggebers beschränkt.

 

Der Auftraggeber erklärt sich bereit, eine Haftpflichtversicherung und eine Eigentumsversicherung abzuschließen, die alle Schäden an seinem Netzwerk sowie an allen seiner Kunden abdeckt, die durch das Funktionieren des Netzwerks des Kunden oder Übertragungen von seinem Netzwerk nachteilig beeinflusst werden.

 

Die EULEN-IT GmbH ist nicht haftbar für Ansprüche oder Forderungen Dritter gegen den Auftraggeber aufgrund von Fehlern oder Auslassungen, die im Rahmen der zwischen der EULEN-IT GmbH und dem Auftraggeber geschlossenen Verträge gemacht wurden.

 

Implizite Garantien werden von der EULEN-IT GmbH ausdrücklich ausgeschlossen. Ein Techniker der EULEN-IT GmbH ist ein Angestellter oder Auftragnehmer, der im Namen der EULEN-IT GmbH arbeitet, von der EULEN-IT GmbH bezahlt wird und Zugang zum Service- und Ticket-System der EULEN-IT GmbH hat, um Zeiteinträge und Gebühren für seine Arbeit zu erfassen. Die EULEN-IT GmbH ist nicht verantwortlich für die Handlungen anderer Personen, die nicht unter ihrer Leitung und Kontrolle stehen und die Dienstleistungen für den Auftraggeber erbringen. Setzt der Kunde Hard- und/oder Software ein, die er nicht von der EULEN-IT GmbH erworben hat, ist er sich darüber bewusst und erklärt sich damit einverstanden, dass die EULEN-IT GmbH nicht für das Funktionieren der Hard- oder Software verantwortlich ist und keine ausdrücklichen oder impliziten Garantien gegeben hat.

 

8. Gewährleistung für Hardware

 

Die EULEN-IT GmbH gewährleistet, dass die Waren nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Die EULEN-IT GmbH und der Auftraggeber sind sich darüber einig, dass im Handbuch und/oder in der Preisliste enthaltene Erklärungen und Beschreibungen sowohl der Hard- als auch der Software keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften darstellen. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate und beginnt mit dem Tag der Lieferung. Ist der Auftraggeber ein Verbraucher im Sinn des Bürgerlichen Gesetzbuchs, so beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre. Während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel hat der Auftraggeber der EULEN-IT GmbH unverzüglich schriftlich zu melden. Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Mängeln, die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen. Die Gewährleistung entfällt, soweit der Auftraggeber ohne Zustimmung der EULEN-IT GmbH Geräte, Elemente oder Zusatzeinrichtungen selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, dass der Auftraggeber den vollen Nachweis führt, dass die noch in Rede stehenden Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden sind und dass die Mängelbeseitigung durch die Änderung nicht erschwert wird. Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt der Auftraggeber der EULEN-IT GmbH eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Der Auftraggeber teilt der EULEN-IT GmbH mit, welche Art der Nacherfüllung - Verbesserung der gelieferten oder Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache erwünscht. Die EULEN-IT GmbH ist jedoch berechtigt, die gewählte Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchgeführt werden kann und wenn die andere Art der Nacherfüllung keine erheblichen Nachteile für den Auftraggeber mit sich bringen würde. Die EULEN-IT GmbH kann außerdem die Nacherfüllung insgesamt verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchführbar ist. Zur Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in direktem Zusammenhang stehenden Mangel stehen der EULEN-IT GmbH zwei Versuche innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist zu. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder mindern. Das Rücktritts- bzw. Minderungsrecht kann bereits nach dem ersten erfolglosen Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn ein zweiter Versuch innerhalb der gesetzten Frist dem Auftraggeber nicht zuzumuten ist. Wenn die Nacherfüllung unter den oben ausgeführten Voraussetzungen verweigert wurde, steht dem Auftraggeber das Minderungs- bzw. Rücktrittsrecht sofort zu. Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen. Tritt ein Mangel auf, der Folge eines nicht korrekten oder nicht aktualisierten Treibers ist, so räumt der Auftraggeber der EULEN-IT GmbH das Recht ein, einen funktionierenden Treiber, binnen 10 Tagen ab Mitteilung an die EULEN-IT GmbH, nachzuliefern. Hat der Auftraggeber die EULEN-IT GmbH wegen Gewährleistung in Anspruch genommen und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel die EULEN-IT GmbH nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Auftraggeber, sofern er die Inanspruchnahme der EULEN-IT GmbH grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, allen der EULEN-IT GmbH entstandenen Aufwand zu ersetzen. Die Lieferung einer Bedienungsanleitung in englischer Sprache ist zulässig, wenn der Vertragsgegenstand noch nicht für den jeweiligen Markt vollständig lokalisiert ist. Gleiches gilt, wenn der Vertragsgegenstand generell nur in englischsprachiger Version lieferbar ist.

 

9. Gewährleistung für Software

 

Der Auftraggeber wird die Software unmittelbar nach der Lieferung untersuchen und dem Verkäufer offensichtliche Fehler schriftlich unverzüglich mitteilen. Die EULEN-IT GmbH gewährleistet für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt der Ablieferung, dass die Software hinsichtlich ihrer Funktionsweise im Wesentlichen der Programmbeschreibung im begleitenden Schriftmaterial entspricht. Ist der Auftraggeber ein Verbraucher im Sinn des Bürgerlichen Gesetzbuches, so beträgt die

Gewährleistungsfrist zwei Jahre. Tritt ein Mangel auf, so sind in einer schriftlichen Mängelrüge der Mangel und seine Erscheinungsform so genau zu beschreiben, dass eine Überprüfung des Mangels (z. B. Vorlage der Fehlermeldungen) machbar ist und der Ausschluss eines Bedienungsfehlers (z. B. Angabe der Arbeitsschritte) möglich ist. Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt der Auftraggeber der EULEN-IT GmbH eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Der Auftraggeber teilt der EULEN-IT GmbH mit, welche Art der Nacherfüllung Verbesserung der gelieferten oder Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache erwünscht. Die EULEN-IT GmbH ist jedoch berechtigt, die gewählte Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchgeführt werden kann und wenn die andere Art der Nacherfüllung keine erheblichen Nachteile für den Auftraggeber mit sich bringen würde. Die EULEN-IT GmbH kann außerdem die Nacherfüllung insgesamt verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten für ihn durchführbar ist. Zur Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in direktem Zusammenhang stehenden Mangel stehen der EULEN-IT GmbH zwei Versuche innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist zu. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder mindern. Das Rücktritts- bzw. Minderungsrecht kann bereits nach dem ersten erfolglosen Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn ein zweiter Versuch innerhalb der gesetzten Frist dem Auftraggeber nicht zuzumuten ist. Wenn die Nacherfüllung unter den oben ausgeführten Voraussetzungen verweigert wurde, steht dem Auftraggeber das Minderungs- bzw. Rücktrittsrecht sofort zu. Tritt ein Mangel auf, der Folge eines nicht korrekten oder nicht aktualisierten Treibers ist, so räumt der Auftraggeber der EULEN-IT GmbH das Recht ein, einen funktionierenden Treiber, binnen 10 Tagen ab Mitteilung an EULEN-IT GmbH, nachzuliefern. Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen. Hat der Auftraggeber die EULEN-IT GmbH wegen Gewährleistung in Anspruch genommen, und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel die EULEN-IT GmbH nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Auftraggeber, sofern er die Inanspruchnahme der EULEN-IT GmbH grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, allen ihr entstandenen Aufwand zu ersetzen. Keine Haftung wird dafür übernommen, dass die Software für die Zwecke des Auftraggebers geeignet ist und mit beim Anwender vorhandener Software zusammenarbeitet. Die Lieferung von Handbüchern und Dokumentationen über das mit der Software ausgelieferte Schriftmaterial/Programmbeschreibung und die in die Software implementierte Benutzerführung und/ oder Online-Hilfe hinaus, oder eine Einweisung wird nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart worden ist. Im Fall einer solchen ausdrücklichen Vereinbarung sind Anforderungen hinsichtlich Inhaltes, Sprache und Umfang eines ausdrücklich zu liefernden Handbuchs und/oder einer Dokumentation nicht getroffen, und die Lieferung einer Kurzanleitung ist ausreichend, es sei denn, dass die Parteien schriftlich weitere Spezifikationen vereinbart haben. Die Lieferung einer Bedienungsanleitung in englischer Sprache ist zulässig, wenn der Vertragsgegenstand noch nicht für den jeweiligen Markt vollständig lokalisiert ist. Gleiches gilt, wenn der Vertragsgegenstand generell nur in englischsprachiger Version lieferbar ist.

 

10. Vertraulichkeit

 

Die EULEN-IT GmbH und der Auftraggeber verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.

 

11. Veröffentlichungen

 

Die EULEN-IT GmbH ist berechtigt eigene Arbeiten für den Auftraggeber unter Wahrung berechtigter Interessen des Auftraggebers zu veröffentlichen und die Arbeit als Referenz zu verwenden. Der Auftraggeber räumt der EULEN-IT GmbH das einfache, räumlich unbeschränkte, nicht übertragbare Recht ein, Logos des Auftraggebers zu nutzen, um damit als Referenz in On- und Offline-Medien präsent zu sein.

 

12. Beweisklausel

 

Daten, die in elektronischen Registern oder sonst in elektronischer Form bei der EULEN-IT GmbH gespeichert sind, gelten als zulässiges Beweismittel für den Nachweis von Datenübertragungen, Verträgen und ausgeführten Zahlungen zwischen den Parteien.

 

13. Schutzrechte

 

Ohne ausdrückliche Genehmigung der EULEN-IT GmbH ist es dem Auftraggeber nicht gestattet, die von der EULEN-IT GmbH erworbene Ware in Länder außerhalb der EG zu exportieren. Daneben hat der Auftraggeber sämtliche einschlägige Exportbestimmungen, insbesondere diejenigen nach der Außenwirtschaftsverordnung sowie gegebenenfalls Regelungen nach US-Recht, zu beachten.

 

14. Export

 

Der Auftraggeber erkennt an, dass der Weiterverkauf jeglicher aus den USA importierten Produkte den Export-Kontrollbestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika unterliegt, die die Ausfuhr und Wiedereinfuhr von Hardware, Software, technischen Datenträgern und unmittelbaren Produkten von technischen Datenträgern einschließlich Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Verwendung dieser Produkte stehen, beschränken. Der Käufer ist damit einverstanden, dass er weder direkt noch indirekt aus den USA importierte Produkte, Informationen oder Dokumentationen, die damit im Zusammenhang stehen, in irgendwelche Länder bzw. an irgendwelche Endabnehmer exportiert oder weiterexportiert, ohne vorher die hierfür erforderliche Zustimmung von der hierfür zuständigen Behörde eingeholt zu haben. Erforderlich ist die Zustimmung des amerikanischen „Department of Commerce“, Abteilung für die Verwaltung von Exportangelegenheiten, oder einer vergleichbaren Stelle. Dasselbe gilt für alle Verwendungen seitens des Endabnehmers, die durch US-Bestimmungen beschränkt sind. Diese Bestimmungen beziehen sich insbesondere auf Länder, für die Beschränkungen gelten: Kuba, Haiti, Restjugoslawien (Serbien und Montenegro), Iran, Irak, Nordkorea, Syrien und Vietnam; Endabnehmer, für die Beschränkungen gelten: alle Endabnehmer, von denen der Käufer weiß oder die begründete Vermutung hat, dass die Produkte, die aus den USA importiert wurden, für den Entwurf, die Entwicklung oder die Produktion von Raketen bzw. in der Raketentechnik, im Zusammenhang mit Nuklearwaffen oder bei chemischen und biologischen Waffen verwendet werden; Endverbrauch, für den Beschränkungen gelten: jeglicher Gebrauch von Produkten, die im Zusammenhang mit dem Entwurf, der Entwicklung oder der Produktion von Raketen bzw. der Raketentechnik, im Zusammenhang mit Nuklearwaffen oder der Waffentechnik oder für chemische und biologische Waffen aus den USA importiert wurden.

 

15. Sonstiges

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der nichtigen Bestimmungen dasjenige, was dem gewollten Zweck am nächsten kommt. Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsergänzungen entfalten nur Wirksamkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Der Auftraggeber kann seine Rechte aus einer Geschäftsbeziehung mit der EULEN-IT GmbH nur mit schriftlicher Einwilligung der EULEN-IT GmbH abtreten. Eine Aufrechnung gegenüber der Kaufpreisforderung ist dem Auftraggeber nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich oder wenn die EULEN-IT GmbH dem im Einzelfall schriftlich zustimmt. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der EULEN-IT GmbH (Hauptniederlassung) in der Bundesrepublik Deutschland. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

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